Programmteil Belege
Version: 8.09 Datum: 15.08.2014
Modul: Alle
Programmaufruf: | System - Systemeinstellungen - Allgemeine Einstellungen |
Aufgrund einer aktuellen Betriebsprüfung des Finanzamtes haben wir festgestellt, dass immer genauer geprüft wird und auch immer genauere Daten aus der EDV verlangt werden.
Besonderen Wert legen die einzelnen Betriebsprüfer darauf, ob es möglich ist, Rechnungen und Kassabelege auch nach einem Belegdruck ändern zu können. Laut Finanzministerium
müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um eine ordnungsgemäße Finanzgebahrung als gegeben ansehen zu können (andernfalls wäre das Finanzamt zu einer Schätzung
berechtigt bzw. könnten Strafzahlungen vorgeschrieben werden!):
1.) Bildschirmausdrucke müssen als solche ersichtlich sein
2.) Belegausdrucke von nicht abgeschlossenen Rechnungen/Kassabelegen müssen als solche ersichtlich sein
3.) nach Ausdruck und Abschluß einer Rechnung/Kassabeleg darf diese nicht mehr änderbar sein
4.) Alternativ kann jede Änderung bei Rechnungen intern protokolliert werden
(1) Rechnungsprotokoll - jede Änderung bei Rechnungen wird protokolliert. Dieses Protokoll muß auf Verlangen der Finanzbehörde ausgegeben werden bzw. als Datenträger zur
Verfügung gestellt werden.
(2) Rechnungen sperren - sobald die Rechnung gedruckt und als abgeschlossen bestätigt wurde, sind keine Änderungen mehr möglich (weitere Ausdrucke sind möglich).
Hinweis: ist diese Option einmal aktiviert, kann sie natürlich nicht mehr durch einen Benutzer (auch Admin) geändert werden!
Abfrage bei aktivierter Option "Rechnungen sperren"
bei Ja: Ausdruck erfolgt ohne Hinweis und Rechnung wird für jede weitere Änderung gesperrt (weitere Ausdrucke sind jedoch möglich)
bei Nein: Ausdruck erfolgt mit Hinweis (siehe nächstes Bild) und Rechnung kann weiterhin geändert werden
Bei einem Bildschirmausdruck und/oder nicht abgeschlossener Rechnung wird dieser Hinweis mitgedruckt: