Endsummen Einbehalt nach Bruttobetrag

 

Bei den Endsummen in den  Kundenbelegen (Angebot, Auftrag, Lieferschein, Rechnung) gibt  es jetzt die Möglichkeit  den Einbehalt  nach dem Bruttobetrag auszugeben.

 

Hinweis: Falls sie diesen Abzug fix in den Auswertungen (Belege, Projekte usw...) berücksichtigen möchten, dann sollte diese neue Möglichkeit verwenden werden.

Die interne Berechnung bleibt dabei auf den Nettobetrag und berücksichtigt dabei auch  die Mehrwehrsteuer,  im Ausdruck wird dieser aber als Bruttoabzug angezeigt.

 

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Musterausdruck mit Einbehalt nach Bruttobetrag

 

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