DSGVO Lieferantenstammdaten

Der Lieferantenstamm wurde um folgende DSGVO Einstellungen erweitert:

 

(1) Erstkontakt: wird bei der Neuanlage eines Lieferanten automatisch eingetragen, kann jedoch manuell geändert werden

(2) Zweck: hier stehen mehrere Standardauswahlmöglichkeiten zur Verfügung (z.B. Geschäftsbeziehung, Geschäftsanbahnung, Geschäftspartner, Werbung/Marketing, Mitarbeiter)

                  Der Zweck dient unter anderem auch zur Festlegung der Löschung und sollte laufend aktualisiert werden.

(3) Mitarbeiter: wird bei der Neuanlage vom Benutzer genommen bzw. kann manuell geändert werden

(4) Kategorie: hier stehen mehrere Standardauswahlmöglichkeiten zur Verfügung (z.B. Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, Leasing Mitarbeiter, Geschäftspartner usw...)

                         Diese Vorgabe dient zusätzlich zur Selektion der automatischen Löschroutine

(5) Löschung: Vorgabe nach wie vielen Jahren dieser Datensatz gelöscht werden muß/soll

(6) Einwilligung: Vorgabe wie die Einwilligung erfolgte, um personenbezogene Daten speichern zu dürfen.

 
* keine: es dürfen die notwendigsten personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden, wenn es zum Geschäftszweck unerläßlich ist und
              nur solange wie unbedingt notwendig gespeichert werden
* mündlich: Sicherheitshalber sollte hier zumindest ein Bestätigungsmail gesendet werden
* schriftlich: die sicherste Form der Einwilligung, diese ist zwingend notwendig, wenn Werbemails versendet werden.
* Mail: wenn bereits Geschäftsbeziehungen bestehen, kann die neue Zustimmung zur DSGVO auch per Mail erfolgen
* Internet: Grundsätzlich müssen auf jeder Homepage die Datenschutzbestimmungen ersichtlich sein (wie Impressum) und die Zustimmung kann auch
                  direkt per Homepage erfolgen, es muß aber ein Bestätigungsmail gesendet werden
Hinweis: Jedes Bestätigungsmail, Werbemail usw... muß den Hinweis auf Rücktritt und Widerruf der Einwilligung sowie die Möglichkeit der Löschung und

                                                    Beschwerde bei der Datenschutzbehörde enthalten!

(7) CRM Belegübersicht: laut DSGVO muß in angemessener Zeit (ca. 2 Wochen) auf Verlangen Auskunft darüber gegeben werden, welche Daten in welchen Belegen gespeichert

                                             sind. Zusätzlich müssen diese Daten/Belege in einem Standardformat ausgegeben werden.

                                             In der Belegübersicht werden alle im e-projekt erstellten Belege angezeigt, somit kann die geforderte Auskunft jederzeit gegeben werden.

     Achtung: Denken Sie dabei auch an Mails, Worddokumente, PDF-Dateien usw... die nicht im e-projekt erstellt wurden, auch diese müssen angegeben werden und zwar von

                        allen PCs (bei 5 PCs gibt es wahrscheinlich 5 getrennte Mailprogramme mit Posteingang, gesendet, gelöscht usw. - diese müssen alle berücksichtigt werden).

                                           

 

Hinweis: Die DSGVO Vorgaben können für alle bereits bestehenden Stammdaten mit einer eigenen Routine automatisch gefüllt werden.

 

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