Kostenstellen G&V KST

Die Projektauswertung "Kostenstellen G&V KST" stellt für unterschiedliche Selektionen die Projektkosten den Projekterlösen gegenüber, jeweils unterteilt in Kostenstellen.

 

Hinweis

Voraussetzung für eine richtige Auswertung sind:

* Alle Materialpositionen aus Lieferschein und WER müssen einer KST zugeordnet sein (Kosten)

* Alle Zeiterfassungspositionen müssen einer KST zugeordnet sein (Kosten)

* Alle Rechnungspositionen (Material und Zeit) müssen einer KST zugeordnet sein (Erlöse)

 

(1) Wählen Sie unter Auswertungen - Projekte - Kostenstellen G&V KST

(2) Wählen sie die gewünschte Selektion aus - z.B. für einen gewünschten Zeitraum / für eine spezielle KST

(3) diese Auswahl ist hier ohne Funktion

(4) Ist die Option "ohne TR-Abzüge" aktiviert, werden bei einer Schlußrechnung alle Positionen berücksichtigt und die Teilrechnungsabzüge ignoriert.

     Je nach Abrechnungsart empfehlen wie unterschiedliche Vorgehensweisen für die KST Eingabe. Da es meistens bei den TR keine echten Materialen

     gibt sondern nur "Einzeiler" für die Rechnungssumme verwendet werden, empfehlen wir hier z.B. bei den TR entweder keine KST zu verwenden oder

     eine zusätzliche KST auf die keine echten Positionen gebucht werden. Erst bei der Schlußrechnung werden dann alle Positionen richtig verrechnet,

     hier werden dann die KST pro Position vergeben und damit nur diese Positionen berücksichtigt werden muß die Option "ohne TR-Abzüge" aktiviert werden.

(5) Startet den Ausdruck

 

Hinweis: Werden TR und Schlußrechnung beim Projekt verwendet, gibt es 3 Möglichkeiten der Abrechnung

 * Auflaufende Verrechnung - in jeder TR und Schlußrechnung werden immer nur die zusätzlichen Positionen verrechnet, es gibt keine TR-Abzüge.

   In jeder Rechnung müssen die Positionen einer KST zugeordnet werden.

   Die Erlöse errechnen sich aus der Summe aller Rechnungen

   In diesem Fall darf die Option "ohne TR-Abzüge" nicht aktiviert werden.

 

 * Auflaufende Verrechnung mit Schlußrechnung - in jeder TR werden immer nur die zusätzlichen Positionen verrechnet, es gibt innerhalb der TR keine TR-Abzüge

   in der Schlußrechnung werden jedoch alle Positionen verrechnet und die TR müssen abgezogen werden

   In jeder TR werden die Positionen keiner KST zugeordnet, nur in der Schlußrechnung dürfen die Positionen der jeweiligen KST zugeordnet werden.

   Die Erlöse errechnen sich aus den Positionen der Schlußrechnung.

   In diesem Fall muß die Option "ohne TR-Abzüge" aktiviert werden.                

 

 * Abziehende Verrechnung - in jeder TR und Schlußrechnung wird immer die gesamte Summe verrechnet, abzüglich der jeweils vorhergegangen TR

   Z.B. TR1 5.000,00 / TR2 8.000,00 abzüglich TR1 5.000,00 / TR3 20.000 abzüglich TR1 5.000,00 + TR2 8.000,00 usw....

   In jeder TR werden die Positionen keiner KST zugeordnet, nur in der Schlußrechnung dürfen die Positionen der jeweiligen KST zugeordnet werden.

   Die Erlöse errechnen sich aus den Positionen der Schlußrechnung.

   In diesem Fall muß die Option "ohne TR-Abzüge" aktiviert werden.

 

 

kst05

 

 

Auswertung für den Zeitraum 01.06.2019 bis 31.07.2019 für alle Projekte und alle KST

 

 

kst06