Monatsbeleg
* Der Monatsbeleg muß lediglich aufbewahrt werden, dieser Beleg dient bei einer Finanzamtskontrolle als eine Art Zwischensumme.
z.B. Aus dem Monatsbeleg Jänner und Feber kann der Prüfer über den QR-Code den Monatsumsatz ersehen.
* Der Monatsbeleg wird nicht an FinanzOnline gemeldet
* Auch ein Erstellen eines weiteren Monatsbeleges während des Monats ergibt keinen Fehler, da ja nur eine "Zwischensumme" erstellt wird
Jeweils zum Monatsende bzw. Monatsbeginn ist ein "Monatsbeleg" zu erstellen.
Hinweis: Der "Monatsbeleg" muß nicht jeweils am letzten Tag des Monats erstellt werden, sondern lediglich bevor im neuen Monat ein neuer Barverkauf erfaßt wird.
z.B. Letzter Barverkauf erfolgte am Freitag 31.3.2017 - am Montag 3.4.2017 erfolgt nächster Barverkauf
der "Monatsbeleg" kann erstellt werden:
a) als letzter Beleg am Freitag 31.3.2017
b) als erster Beleg am Montag 3.4.2017
Hinweis: Im e-projekt erscheint ein Hinweisfenster, wenn nach einem Monatswechsel noch kein "Monatsbeleg" erfaßt wurde
Monatsbeleg erstellen
(1) wählen Sie die Belegart "Monatsbeleg" aus
(2) es dürfen keine Positionen erfaßt werden - der Beleg ist mit Summe 0 (Null) zu erfassen
(3) beenden Sie den Beleg
(4) beenden Sie den Beleg mit OK - anschließend wird die Signatur erstellt und der Beleg kann gedruckt werden
Musterausdruck Monatsbeleg