Steuerreform Zielrechnungen ab 1.1.2016

Mit der Steuerreform 2015 gültig ab 1.1.2016 treten umfangreiche Änderungen in der Belegaufzeichnungspflicht in Kraft.

Daher müssen alle Zielrechnungen in einem Datenerfassungsprotokoll (DEP) erfaßt und weitere Änderungen protokolliert werden.

Hinweis: Es ist auch in Zukunft nicht verboten Rechnungen zu ändern, es werden jedoch die Änderungen protokolliert!

 

Um den neuen Verordnungen gerecht zu werden wurden folgende Änderungen durchgeführt:

 

- Datenerfassungsprotokoll bei jeder neuen Rechnung bzw. Änderung - beachten Sie die Hinweise zur Speicherung des DEP

- Neue Rechnungsart Stornorechnung (Gutschrift)

- Rechnungen können nicht mehr gelöscht werden

- Rückgäng ist bei Rechnungen nicht mehr möglich

 

Sie können die Rechnungen wie gewohnt erfassen, natürlich auch während der Erfassung Positionen, Stundensätze, Texte usw... löschen, ändern und hinzufügen.

Erst wenn die endgültige Fassung der Rechnung fertig ist und Sie die Rechnung als Original drucken und/oder beenden wollen, muß der neue Knopf "DEP" redep02  angeklickt werden.

Dadurch wird die aktuelle Rechnung ins DEP gespeichert.

 

Ohne Speicherung ins DEP kann:

1.) die Rechnung nicht beendet bzw. verlassen werden

2.) kein Originalausdruck erstellt werden - am Ausdruck erscheint die Meldung redep03

 

redep01