Nullbeleg

 

Ein Nullbeleg kann jederzeit und auch mehrfach erstellt werden ohne einen Fehler zu verursachen. Ein Nullbeleg meldet nur die ordnungsgemäße Funktion der Kassa.

 

Ein Nullbeleg muß erstellt werden, wenn:

 

a) die wieder ordnungsgemäße Funktion der Kassa (z.B. nach einem Internetausfall) und die Nacherfassung der Belege ohne Signatur gemeldet wird - siehe Ausfall Nacherfassung

b) die wieder ordnungsgemäße Funktion der Kassa (z.B. nach Ausfall Signatureinheit) gemeldet wird - siehe Ausfall Nacherfassung

c) bei einer Finanzamtskontrolle ein Nullbelegausdruck verlangt wird

 

Hinweis: Ein Nullbeleg kann zu jedem Zeitpunkt erstellt werden ohne Fehler zu erzeugen!

 

(1)        wählen Sie die Belegart "Monatsbeleg" aus

(2)        es dürfen keine Positionen erfaßt werden - der Beleg ist mit Summe 0 (Null) zu erfassen

(3)        beenden Sie den Beleg

 

nullbeleg1

 

(4) beenden Sie den Beleg mit OK - anschließend wird die Signatur erstellt und der Beleg kann gedruckt werden

 

monatsbeleg2

 

Musterausdruck Nullbeleg

 

nullbeleg2