Nullbeleg
Ein Nullbeleg kann jederzeit und auch mehrfach erstellt werden ohne einen Fehler zu verursachen. Ein Nullbeleg meldet nur die ordnungsgemäße Funktion der Kassa.
Ein Nullbeleg muß erstellt werden, wenn:
a) die wieder ordnungsgemäße Funktion der Kassa (z.B. nach einem Internetausfall) und die Nacherfassung der Belege ohne Signatur gemeldet wird - siehe Ausfall Nacherfassung
b) die wieder ordnungsgemäße Funktion der Kassa (z.B. nach Ausfall Signatureinheit) gemeldet wird - siehe Ausfall Nacherfassung
c) bei einer Finanzamtskontrolle ein Nullbelegausdruck verlangt wird
Hinweis: Ein Nullbeleg kann zu jedem Zeitpunkt erstellt werden ohne Fehler zu erzeugen!
(1) wählen Sie die Belegart "Monatsbeleg" aus
(2) es dürfen keine Positionen erfaßt werden - der Beleg ist mit Summe 0 (Null) zu erfassen
(3) beenden Sie den Beleg
(4) beenden Sie den Beleg mit OK - anschließend wird die Signatur erstellt und der Beleg kann gedruckt werden
Musterausdruck Nullbeleg